Ferienhaus vermieten in Eigenverantwortung anspruchsvoll – mit Favorent gelingt es optimal

Wer kennt es nicht. Man befindet sich an einem schönen Urlaubsort und hat jede Menge Geld für das Ferienhaus ausgegeben. Da kommt einem der Gedanke selbst ein Ferienhaus zu vermieten, denn immerhin ist das eine attraktive Einnahmequelle. Allerdings ist vor Beginn der Vermietung des Ferienhauses eine ganze Menge zu beachten, da die Vermietung allerhand Aufgaben mit sich bringt und sehr zeitintensiv ist. Natürlich könnten Sie den leerstehenden Wohnraum auch langfristig vermieten. Jedoch kommen damit auch andere Pflichten auf Sie zu.

Warum also die Immobilie nicht als Ferienhaus vermieten?

Die Mieteinnahmen sind dabei deutlich höher als bei normal vermietetem Wohnraum. Man kennt es selbst, im Urlaub ist man bereit deutlich mehr für eine Unterkunft zu zahlen, als wenn man ein Ferienhaus fest anmietet. Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen als Vermieter und dem Gast, sind Sie an keinen dauerhaften Vertrag gebunden, sondern können die Unstimmigkeiten schon nach wenigen Tagen auflösen und den Wohnraum des Ferienhauses wieder anderweitig nutzen. Und das Beste daran: Sie zahlen selbst keine Miete.

Was sollten Sie bei der Ferienhausvermietung beachten?

Auch wenn Sie ein wunderschönes Ferienhaus besitzen, nützt es Ihnen nichts, wenn niemand darin wohnen möchte. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Sie Ihr Ferienhaus bewerben, um es bekannt zu machen.

Setzen Sie auf Ehrlichkeit. Beschreiben Sie Ihr Objekt und die Umgebung der Realität entsprechend. Natürlich ist es attraktiver zu schreiben, dass sich das Haus direkt am Meer befindet. Stellt der Gast jedoch dann fest, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, darf er den Vertrag kündigen und Schadensersatz fordern. Es besteht die Gefahr, dass sie dadurch negatives Feedback bekommen und sich ein schlechtes Image dadurch herumspricht. Bewerben Sie daher Ihr Ferienhaus immer seriös.

Verleihen Sie sich selbst keine „Sterne“ für Ihr Ferienhaus. Sollte Ihr Ferienhaus zu keiner offiziellen Qualitätskategorie zählen, hätte das rechtliche Konsequenzen. Sie haben jedoch die Möglichkeit Ihr Ferienhaus einer offiziellen Qualitätsuntersuchung zu unterziehen, diese regelmäßig zu wiederholen und dafür Sterne für Ihr Ferienhaus zu bekommen.

Ferienhausvermietung - optimal mit einer Ferienhausagentur

Folgende Definitionen gelten für die DTV-Sternklassifizierung (Deutscher Tourismus Verband):

1 Stern – Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich.

2 Sterne – Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand und in solider Qualität.

3 Sterne – Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck.

4 Sterne – Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck.

5 Sterne – Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck.

Sprechen Sie unterschiedliche Besuchergruppen an – Sollte Ihr Ferienhaus in einer Region liegen, in der es viele Ferienunterkünfte gibt die zur Vermietung angeboten werden, dann sollten Sie spezielle Zielgruppen suchen, die sie bewerben möchten. Potenzielle Zielgruppen könnten Familien mit Kindern, Kulturtouristen, Sporttouristen, Senioren oder Monteure und Handwerker sein.

Dabei spielt Onlinewerbung eine wichtige Rolle. Für Interessenten ist es praktisch, alle wichtigen Informationen auf einer Website zu finden.

Und auch das direkte Feedback eines Gastes können Sie so bekommen, in dem die Gäste eine Bewertung auf Ihrer Seite hinterlassen können. Bedenken Sie: nach der Vermietung, ist vor der Vermietung.

Das Interesse an Ihrem Ferienhaus kann zusätzlich mit schönen Fotos gesteigert werden. Diese geben Einblick in das Ambiente des Ferienhauses und können einen ersten Eindruck verschaffen. Gerne hilft Ihnen Favorent dabei professionelle Fotos Ihres Ferienhauses zu erstellen.

Ferienhaus vermieten

 

Der passende Preis für das Ferienhaus – keine einfache Entscheidung

Den passenden Preis für die Vermietung des Ferienhauses zu finden, erweist sich also gar nicht so leicht. Wird der Preis zu hoch angesetzt, ist die Nachfrage zu gering. Ist der Preis zu niedrig, können die Kosten nicht gedeckt werden. In der Nähe vom Strand oder den Bergen, sind die Preise beispielsweise höher, als in entlegeneren Gebieten. Weiterhin sollten die Preise an die Saison angepasst sein. So sind die Preise in der Nebensaison geringer als in der Hauptsaison.

 

 

 

Im Endpreis müssen folgende Kosten enthalten sein: Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung; Kosten für Bettwäsche und Endreinigung, sowie die Umsatzsteuer.

Favorent ist daran interessiert Ihre Auslastung zu steigern. Um dies zu verwirklichen haben wir ein Preiskonzept entwickelt, welches sich den Marktbedingungen anpasst.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

Steuerrechtliche Aspekte beim Vermieten vom Ferienhaus

Bei der Vermietung von Ferienhäusern sind steuerrechtliche Aspekte zu beachten.

Durch die Vermietung und Verpachtung eines Ferienhauses werden Einkünfte erzielt. Auch geringfügige Serviceleistungen wie das Bereitstellen von Wäsche oder die Lieferung von frischen Brötchen gelten als Serviceleistungen. Kommen zusätzlich hotelähnliche Dienstleistungen hinzu, handelt es sich um Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb. Sollten sie eine Gewinngrenze von über 24.000 Euro im Jahr überschreiten, so brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung und müssen Gewerbesteuern zahlen.

Bei kurzfristigen Vermietungen von Ferienhäusern wird die Umsatzsteuer fällig. Es gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Ihren Gästen stellen Sie für die erbrachten Leistungen ebenfalls mit 7 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung. Der Steuersatz von 19 Prozent wird Ihren Gästen in Rechnung gestellt, wenn Leistungen ohne Bezug zur Übernachtung erfolgten. Dazu gehören das Bereitstellen von Internet und Telefon, das zur Verfügung stellen von Fahrrädern und Sportgeräten, sowie das Anbieten von Gästeparkplätzen.

finanzielle Aspekte bei der Vermietung des Ferienhauses

 

Sollte Ihr Vorjahresumsatz maximal 17.500 Euro brutto betragen haben und Ihr voraussichtlicher Umsatz während des laufenden Jahres nicht mehr als 50.000 Euro betragen, so sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Für sie gilt dann die Kleinunternehmerregelung.

Sollten Ihre Mieteinnahmen die Ausgaben übersteigen, muss der Überschuss in einer Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Darunter zählen kosten wie Betriebskosten, Verwaltungskosten, Kosten für Reparaturen und Renovierungen, Darlehenszinsen und Gebäudeabschreibungen.

Ein Verlust kann ebenfalls geltend gemacht werden. Dabei werden solche nur anerkannt, wenn sie nachweislich Gewinne aus der Vermietung erzielen wollen. Die ist der Fall, wenn sie Ihr Ferienhaus ausschließlich fremdvermieten und sich die Vermietungsdauer im üblichen Durchschnitt bewegt.

 

 

Hinzu können die Kurtaxe oder die Bettensteuer kommen, welche je nach Gemeinde variieren. Sie als Vermieter sind verpflichtet, Ihren Gästen diese Beträge in Rechnung zustellen und diese fristgerecht an die Behörde weiterzuleiten.

Bevor Ihre Ferienwohnung für die Vermietung zur Verfügung gestellt wird, sollten Sie eine Inventarliste erstellen. Verweisen Sie darauf, dass Ihre Feriengäste fehlende oder beschädigte Dinge umgehend melden.

Sie haben weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Gäste das Ferienhaus gefahrlos nutzen können und nicht zu Schaden kommen. Dies nennt sich Verkehrssicherungspflicht. Dazu gehört beispielsweise, dass die Elektrik im Haus den Sicherheitsvorschriften entspricht es keine möglichen Stolperfallen im Haus gibt.

Ferienhausverwaltung - Interieur und Preis ist wichtig

Die richtige Ausstattung macht den Unterschied!

Doch nicht nur das seriöse Bewerben und der richtige Preis machen die Vermietung des Ferienhauses aus. Natürlich sollte Ihr Ferienhaus so ausgestattet sein, dass sich Ihre Gäste wohl fühlen. Machen Sie sich Gedanken wie Sie Ihr Ferienhaus ausstatten wollen und welches Budget Ihnen zur Verfügung steht. Sollten Ihre finanziellen Möglichkeiten es zulassen, können Sie sich auch an einen professionellen Objekteinrichter wenden. Die Vermietung Ihres Ferienhauses wird bei einer Wohlfühlatmosphäre, im Ferienobjekt, definitiv besser gelingen.

Eine gute Küchenausstattung sollte in Ihrem Ferienhaus nicht fehlen. Überlegen Sie selbst, was sie im Alltag benötigen. Danach sollte die Küche eingerichtet werden. Auch ein komfortables Bad sollte in ihrem Ferienhaus nicht fehlen. Familien mit Kindern legen beispielsweise Wert auf eine Badewanne und eine Waschmaschine.

Wollen Sie Ihren Gästen kleine oder größere Extras bieten und haben die finanziellen Mittel, dann können sie zum Beispiel eine kleine Wellnessoase schaffen. Diese könnte eine Sauna, einen Pool oder Whirpool enthalten.

Verfügen Sie über einen Außenbereich des Objekts, so ist ein Grillplatz im Sommer oder eine gemütliche Terrasse gern gesehen. Auch sind Spielmöglichkeiten für Familien mit Kindern sehr beliebt.

 

Einbruchsicheres Ferienhaus

Um Ihr Ferienhaus vor Einbruch zu schützen, sollten Sie auf solide und sinnvoll aufeinander abgestimmte Sicherungen setzen. Es empfehlen sich einbruchshemmende Steckschlösser und die Montage eines Schutzbeschlages. Fenster können sie mit Kastenschlössern oder Fensterstangenschlössern nachrüsten. Eingänge können Sie mit Querriegelschlössern oder Lichtschächten sichern. Achten Sie außerdem darauf, dass Ihr Ferienhaus ausreichend beleuchtet ist. Eine optimale Ergänzung sind bewegungsgesteuerte Lichter, um dunkle Ecken oder schlech teinsehbare Bereiche auszuleuchten.

Sie sollten Ihre Gäste dazu animieren sicherheitsbewusst zu handeln. Bereiten Sie einen Text vor, in dem sie darüber informieren, dass die Türen abzuschließen sind und die Fenster- und Balkontüren ebenfalls geschlossen werden müssen.  Ferienhaus vermieten – Sie sehen, es ist eine ganze Menge zu beachten. Neben diesen Dingen kommt dann natürlich das eigentliche Hauptgeschäft hinzu.

 

Favorent macht’s möglich

Der richtige Partner um Ihnen die Arbeit des Vermietens abzunehmen, ist Favorent. Von ‚A-Z‘ kümmern wir uns darum Ihr Ferienhaus zu vermieten, sodass Sie sich Ihrem Kerngeschäft zuwenden können. Favorent kümmert sich u.a. um Anfragen und Reservierungen von Gästen, die Reinigung, die Organisation von Reparatur- und Ersatzleistungen, die Schlüsselübergabe uvm. Kurz gesagt: Favorent übernimmt für Sie die komplette Vermarktung Ihrer Ferienunterkunft. Und das Beste daran ist, wir vermitteln zu einem Festpreis und setzen auf Ihr Vertrauen in unsere Arbeit.

Der Vorteil für Sie liegt also klar auf der Hand: Für Sie entsteht kein zusätzlicher Zeitaufwand, sie haben eine lukrative Einnahmequelle und Sie haben den Kopf frei für Ihre Kernaufgaben.