Versichern von Ferienimmobilien

Besitzt man eine Ferienwohnung ist es von besonderer Bedeutung diese abzusichern und einen Schutz vor Schadensersatzansprüchen von Mietern zu gewährleisten. Demnach ist es zwingend notwendig oder empfohlen, folgende Versicherungen abzuschließen:

Versicherung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen

Gebäudeversicherung: Die Gebäudeversicherung ist die bedeutsamste Versicherung für Ferienhäuser. Diese Versicherungsart umfasst elementare Grundgefahren, wie Feuer, Wasser oder Schäden, die beispielsweise durch Sturm entstehen. Zudem übernimmt sie Deformierungen an Fenstern und Türen, dauerhaften Anlagen auf dem Grundstück, Garagen sowie Alarmanlagen u.v.m.

Hausratsversicherung: Da Ferienwohnungen häufiger für längere Zeit leer stehen, besteht ein erhöhtes Risiko für Einbruchdiebstahl sowie das zu späte Erkennen von Schäden. Diese Versicherungsart umfasst demnach die Möblierung der Immobilie und schützt vor Brandschäden u.a. sowie Diebstahl und Vandalismus. Bei dem Abschluss einer separaten Hausratsversicherung sollte insbesondere darauf Acht gegeben werden, dass Angaben zur Nutzung der Ferienwohnung gewissenhaft benannt werden. Sollte es ein Überwachungssystem vor Ort geben, muss dies der Versicherung mitgeteilt werden. Von Vorteil ist zudem das exakte Einschätzen der Versicherungssumme sowie das Vermeiden von hochwertigen Gegenständen im Feriendomizil.

Haftpflichtversicherung: Die Gewährleistung für eine gefahrenlose sowie sichere Ferienwohnung liegt in der Verantwortung des Vermieters. Sollte es trotz stetiger Überprüfung des Grundstückes sowie der Immobilie zu einem Unfall des Feriengastes aufgrund eines beispielsweise kaputten Treppengeländers kommen, übernimmt diese Versicherung die Schadensbegleichung.

Hauseigentümerhaftpflichtversicherung: Diese Versicherungsart ist eine Erweiterung zur privaten Haftpflichtversicherung, denn kommt es zu einem Schaden bei einem Gast, sei dieser personen- oder sachbezogen, aufgrund der Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht, reicht die private nicht mehr aus. Die Hauseigentümerhaftpflichtversicherung setzt ebenfalls ein, wenn die Mieter aufgrund von diesen Schädigungen einen Ersatz in Anspruch nehmen müssen.

Betriebshaftpflichtversicherung: Diese Versicherungsart wird insbesondere dann in Anspruch genommen, wenn die Ferienimmobilie an Fremde vermietet wird und schützt vor Schadensersatzansprüchen mieterlicherseits.

Rechtsschutzversicherung: Diese Versicherungsart ist empfohlen und greift, wenn es in Ausnahmefällen bis zu einer Gerichtsverhandlung kommt und die Kosten erheblich steigen.

Ertragsausfallversicherung: Sollte es dazu kommen, dass die Vermietung der Unterkunft unterbrochen werden muss, übernimmt die Ertragsausfallversicherung die fortlaufenden Fixkosten sowie die ausgebliebenen Gewinne.


Zu beachten ist jedoch, dass die Beiträge, aufgrund verschiedener erhöhter Risiken, die mit dem Besitz einer Ferienwohnung einhergehen, deutlich teurer sind. Bei der Wahl und dem Abschluss von Versicherungen für eine Ferienimmobilie empfiehlt es sich demnach, verschiedene Anbieter zu vergleichen und sich auf eine Auswahl von Versicherungsgesellschaften zu beschränken, die den Fokus ihrer Versicherungspakete auf Ferienimmobilien gesetzt haben. Dabei ist es von großer Bedeutung individuelle Vorstellungen persönlich in der Auseinandersetzung abzuklären und die Versicherungsbedingungen aufmerksam zu begutachten.